Allgemeine Konditionen:
Preise verstehen sich inkl. MwSt. je nach Veranstaltungsart und Ort zzgl. Verpflegung und Übernachtungskosten. Buchung muss über Online - Shop erfolgen. Es gelten uns unsere AGB's .
Rücktrittsbedingungen für Workshops und Fortbildungen bei Cre8consult
Rücktritt durch den Teilnehmer
Umbuchung
Ersatzteilnehmer
Absage durch Cre8consult
Sonstige Bestimmungen
Zahlungsbedingungen:
Zahlung bei Buchung per Paypal od. Überweisung. Maßgebend für die Reservierung ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs.
Sonstiges:
Erfüllungsort Geretsried. Es gilt Deutsches Recht. Gerichtsstand München.
Diesen AGB´s liegt das 29. Österreichische Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (ZivMediatG) vom 6.6.2003 und das Deutsche Mediationsgesetz vom 21. Juli 2012; gem. Rechtsverordnung zum Mediationsgesetz vom 1. September 2017 (ZMediatAusbV) zu Grunde.
Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in der männlichen Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen, Männer und Diverse in gleicher Weise.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cr8consult d. Gerald Drahorad regeln die Anwendung von Konfliktlösungssystemen (Facilitation, Mediation) sowie Erbringung
von Beratungs- & Schulungs- oder sonstigen Dienstleistungen. Bei einer Beauftragung der Cr8consult d. Gerald
Drahorad und seiner Partner erklärt sich die Auftraggeberin, der Auftraggeber (Vertragspartnerin / Vertragspartner) [im Folgenden nur noch Auftraggeber] mit der Anwendung dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen u.a. auch für die Durchführung von Mediationsverfahren einverstanden.
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragspartnern gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für neue wie auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn in den jeweiligen Verträgen zwischen
Mediatoren und Medianten darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der
verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am
nächsten kommt, zu ersetzen.
Vertragsabschluss
Jeder Auftrag, den die Cr8consult d. Gerald Drahorad und / oder einer ihrer Partner
erhält, stellt ein Angebot an die Cr8consult d. Gerald Drahorad zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt
zustande, wenn ein Partner der Cr8consult d. Gerald Drahorad einen Auftrag in Textform schriftlich bestätigt hat.
Mündliche und telefonische Aufträge ebenso wie Ergänzungen und Änderungen bestehender Verträge und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen stets der Bestätigung in Schriftform durch
die Cr8consult d. Gerald Drahorad und / oder ihrer Partner. Das Schriftformerfordernis kann nicht mündlich abgeändert
werden.
Vergütung
Angaben über die Kosten vertraglicher Leistungen der Cr8consult d. Gerald Drahorad und
ihrer Partner, z.B. in Form von Honorar- und Kostensätzen gelten jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Cr8consult d. Gerald Drahorad , wie auch ihre Partner behalten sich vor,
Teilleistungen jeweils sofort nach ihrer Erbringung abzurechnen. Die Rechnungen der Cr8consult d. Gerald Drahorad und/
oder ihrer Partner sind 10 Tage (VALUTA) nach Erhalt zur Zahlung fällig.
A) Kündigung durch den Vertragspartner ohne wichtigen Grund / ordentliche Kündigung
Bei Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber oder Vertragspartner ohne wichtigen Grund behalten die Cr8consult d. Gerald Drahorad und ihre Partner den Anspruch auf volle Vergütung der Leistungen, inklusive Honorare, Fahrtkosten und
Lehrmittelkosten und abzüglich dessen, was die Cr8consult d. Gerald Drahorad oder ihre Partner durch die Aufhebung des
Vertrages einspart oder durch anderweitige Engagements erwirbt. Der Vertragspartner muss diese Einsparungen nachweisen.
Wird vor Beginn eines Leistungsprogramms gekündigt, berechnet die Cr8consult d. Gerald
Drahorad für die konzeptionellen Vorarbeiten angefallene Kosten in voller Höhe.
Die Berater- und Trainerhonorare sowie weitere Kosten, mit Ausnahme der Spesen und Auslagen, berechnet die Cr8consult d. Gerald Drahorad und die jeweilig mitbeauftragten Partner anhand der vereinbarten Sätze unter Anrechnung der ersparten Anwendungen und der Vorteile aus
anderweitigen Engagements mit folgenden Pauschalierungen (Zeitraum zwischen Eingang der Kündigung und Beginn des Leistungsprogramms/Prozentsatz der Vergütung, den die Gerald Drahorad und seine
Partner erhalten): 28 Tage 100% | 56 Tage 50% | 84 Tage
25%
Dem Vertragspartner wird der Nachweis erlaubt, dass der Cr8consult d. Gerald Drahorad
und oder ihren Partnern tatsächlich kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
B) Kündigung durch den Vertragspartner aus wichtigem Grund
Bei Kündigung des Vertragspartners aus einem wichtigen Grund, den Cre8consult d. Gerald Drahorad oder einer seine Partner zu vertreten haben, haben die
Cr8consult d. Gerald Drahorad und ihre Partner nur Anspruch auf Honorierung ihrer bis zum Zugang der Kündigung erbrachten
Leistungen.
C) Kündigt die Cr8consult d. Gerald Drahorad oder einer ihrer Partner aus einem
wichtigen Grund, den der Vertragspartner und/oder Auftraggeber zu vertreten haben gilt A entsprechend. Eventuell weitergehende Schadensersatzansprüche der Cr8consult d. Gerald Drahorad und ihrer Partner bleiben vorbehalten.
D) Für den Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Kündigung ist deren Eingang per Post(Einschreiben/Rückschein) beim jeweiligen Vertragspartner (Cr8consult d. Gerald Drahorad /Auftraggeber) maßgeblich. Im Falle des Annahmeverzugs des Vertragspartners oder der Nichterfüllung oder des
Verzugs bei erforderlicher Mitwirkung des Vertragspartners ist die Cr8consult d. Gerald Drahorad oder einer ihrer
Partner zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unabhängig davon haben die Cr8consult d. Gerald Drahorad und
ihre Partner Anspruch auf Ersatz der ihnen dadurch etwa entstehenden Mehraufwendungen. Dies gilt auch dann, wenn die Cr8consult d. Gerald Drahorad oder einer ihrer Partner keine Kündigung aussprechen.
Rücktrittsvorbehalt / Zeitliche Verschiebung
Die Cr8consult d. Gerald Drahorad und ihre Partner sind berechtigt, eine
In-House-Veranstaltung wie Seminar oder Fort- und Weiterbildung spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder sich
sonstige für die In-House-Durchführung wesentliche Bedingungen ändern. Wesentliche Bedingungen sind solche, die für die Durchführung des Vertrags unabdingbar sind oder die Durchführung unzumutbar
erschweren. Bereits bezahlte In-House-Veranstaltungen werden in diesen Fällen zurückerstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche entstehen für den Auftraggeber
als Vertragspartner nicht, soweit die Cr8consult d. Gerald Drahorad oder ihre Partner den Grund für den Rücktritt nicht
verschuldet haben.
Kann die Cr8consult d. Gerald Drahorad oder einer ihrer Partner eine Leistung nicht zu
dem vereinbarten Zeitpunkt erbringen, verpflichten sich die Cr8consult d. Gerald Drahorad und ihre Partner, die
Verschiebung rechtzeitig anzukündigen und mit dem Auftraggeber als Vertragspartner eine neue zumutbare Terminvereinbarung zu treffen. Die Cr8consult d. Gerald Drahorad und ihre Partner verpflichten sich, hierbei die Interessen des Auftraggebers und Vertragspartners ausreichend zu berücksichtigen.
Darüberhinausgehende Ansprüche entstehen für den Auftraggeber und Vertragspartner nicht.
Haftung
Ansprüche des Auftraggebers und Vertragspartners oder seiner Teilnehmer aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und
sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Cr8consult d.
Gerald Drahorad oder deren Partner/Mitarbeiter/Lehrbeauftragten und Trainer vor. Dies gilt insbesondere auch für eine Haftung für Folgeschäden. Generell ist die Haftung der
Cr8consult d. Gerald Drahorad und ihrer Partner auf solch unmittelbare oder mittelbare Schäden beschränkt, die zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren. Dies gilt nicht für solche Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen. Auch für die Verletzung von
Kardinalpflichten gilt das Vorstehende nicht. Soweit die Haftung der Cr8consult d. Gerald Drahorad und ihrer
Partner ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen.
Übertragbarkeit der Rechte, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Auftraggeber und Vertragspartner kann seine Rechte aus einem mit Cr8consult d. Gerald Drahorad und ihren Partnern geschlossenen Vertrag nicht auf Dritte
übertragen, es sei denn, dass die Cr8consult d. Gerald Drahorad oder ihre Partner dem schriftlich zustimmt. Die
Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen Forderungen der Cr8consult d. Gerald Drahorad oder
ihren Partnern ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.
Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Salvatorische Klausel
Gerichtsstand ist gem. der Vereinbarung im Vertrag München
Auf das Vertragsverhältnis ist gem. Vereinbarung im Vertrag entweder österreichisches Recht oder deutsches Recht anzuwenden, soweit nicht für Teilbereiche zwingende
gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.
Durchführung von Mediationsverfahren
Ein Mediationsvertrag wird zwischen Konfliktparteien mit der jeweiligen Mediatorin oder Mediator abgeschlossen.
Fristenhemmung
Der Beginn und die gehörige Fortsetzung eines Mediationsverfahrens hemmen Anfang und Fortlauf der Verjährung sowie sonstiger Fristen zur Geltendmachung der von der
Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche. Die Konfliktparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Hemmung auch andere zwischen ihnen bestehende Ansprüche, die von dem
Mediationsverfahren nicht betroffen sind, umfasst.
Betrifft das Mediationsverfahren Rechte und Ansprüche aus dem Familienrecht, so umfasst die Hemmung auch ohne schriftliche Vereinbarung sämtliche wechselseitigen
oder von den Parteien gegeneinander wahrzunehmenden Rechte und Ansprüche familienrechtlicher Art, sofern die Konfliktparteien nichts anderes schriftlich vereinbaren.
Ruhen von laufenden Verfahren
Die Parteien verpflichten sich, vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten laufenden Verfahren ruhen zu lassen und bis zur Beendigung des Mediationsverfahrens
kein neues Verfahren anzustrengen oder zu beginnen.
Beendigung der Mediation
Jede Konfliktpartei und auch der Mediator können jederzeit, ohne Angabe von Gründen, das Mediationsverfahren beenden bzw. vom Vertrag zurücktreten. Dazu bedarf es
der schriftlichen Textform an den Mediator bzw. vom Mediator an die Konfliktparteien.
Verschwiegenheit, Vertraulichkeit
Der Mediator, seine Partner, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen der Cr8consult
d. Gerald Drahorad verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die Konfliktparteien bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese
Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung oder bei Abbruch des Mediationsverfahrens. Der Mediator darf Falldokumentationen, Protokolle, Berichte, Gutachten oder sonstige schriftliche Äußerungen
an Dritte nur aufgrund der vertraglichen Verpflichtungen oder mit Zustimmung aller Konfliktparteien aushändigen.
Datenschutz
Daten werden für die interne Weiterverarbeitung und eigene Werbezwecke von der Cr8consult d.
Gerald Drahorad K und ihren Partnern unter strikter Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes (DSGVO) gespeichert.
Umfang des Auftrages
Der Umfang eines konkreten Auftrages wird grundsätzlich in einem Mediationsvertrag (Vertrag über die Durchführung eines Mediationsverfahrens)
vereinbart.
Aufklärungspflicht der AuftraggeberInnen / Vollständigkeitserklärung
Bei betriebsinternen Mediationsverfahren sorgt der Auftraggeber (das Unternehmen dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an
seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Mediationsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
Das Unternehmen als der Auftraggeber wird die Cr8consult d. Gerald Drahorad und ihre
Partner auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Cr8consult d. Gerald Drahorad und ihren Partnern
auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihnen von allen Vorgängen und Umständen die
Kenntnisse gegeben werden, die für eine Durchführung einer betriebsbedingten Mediation von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der
Tätigkeit dem Mediator oder der Mediatorin bekannt werden.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen und Diverse die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichteten
Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der von Cr8consult d. Gerald Drahorad
vorgeschlagenen Mediatoren oder Mediatorinnen von dieser informiert werden, sofern das für das Mediationsverfahren und den Mediationsprozess notwendig ist.
Bei Mieterstreitigkeiten haben der der Vermieter oder Eigentümer Sorge dafür zu tragen, dass Mietverträge, Hausordnung oder/und andere Vereinbarungen für die
Erfüllung des Auftrages der Cr8consult d. Gerald Drahorad vorliegen.
Berichterstattung / Berichtspflicht
Die Cr8consult d. Gerald Drahorad verpflichten sich, in Form von einer Falldokumentation
über ihre Arbeit nebst dem Arbeitsfortschritt entsprechend Bericht zu erstatten.
Die Cr8consult d. Gerald Drahorad weist darauf hin, dass gem. § 18 ZivMediatG,
Mediatoren und Mediatorinnen zur Verschwiegenheit über die Tatsachen verpflichtet sind, die ihr im Rahmen des Mediationsverfahrens anvertraut oder sonst bekannt wurden. Sie haben die im Rahmen
der Mediation erstellten oder ihr übergebenen Unterlagen vertraulich zu behandeln.
Gleiches gilt für Co - Mediatoren und Co- Mediatorinnen sowie für Personen, die im Rahmen einer Methoden-Fortbildung (Supervision)bei einem Mediationsverfahren mit
Einverständnis der Merdianten teilnehmen. Das Beiziehen von Co-Mediatoren oder weiterer Personen (Gutachter, Sachverständige, Rechtsanwälte, Notare), bedarf der ausdrücklichen Zustimmung aller
Konfliktparteien.
Haftung / Schadenersatz
Die Cr8consult d. Gerald Drahorad und ihre Partner haften dem Auftraggeber und den
Vertragspartnern für Schäden – außer für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers und der Vertragspartner können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und SchädigerInnen, spätestens aber
innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis, gerichtlich geltend gemacht werden.
Der Auftraggeber und die Vertragspartner haben jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Cr8consult d. Gerald Drahorad oder einer ihrer Partner zurückzuführen ist.
Geheimhaltung
Die Cr8consult d. Gerald Drahorad und ihre Partner verpflichtet sich zu unbedingtem
Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über
Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit der Auftraggeber erhalten.
Weiterhin verpflichtet sich die Cr8consult d. Gerald Drahorad und alle ihre Partner über
den gesamten Inhalt des Mediationsverfahrens sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihnen im Zusammenhang mit der Mediation zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von den
Konfliktparteien, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
Die Cr8consult d. Gerald Drahorad und ihre Partner sind von der Schweigepflicht
gegenüber Stellvertretern, Stellvertreterinnen und Diversen, denen sie sich bedienen, entbunden. Die Cr8consult d. Gerald
Drahorad und ihre Partner haben die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu übertragen und haften für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen
Verstoß.
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
Die Cr8consult d. Gerald Drahorad und ihre Partner sind berechtigt, ihnen anvertraute
personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet der Cr8consult d. Gerald Drahorad und ihren Partnern Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne der DSGVO |
Datenschutzgrundverordnung, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
Honorar
Nach Vollendung des Mediationsverfahrens erhalten der Mediator oder die Mediatorin der Cr8consult d. Gerald Drahorad , die das Mediationsverfahren steuern und strukturieren, ein Honorar gemäß der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber
und/oder Konfliktparteien und der Cr8consult d. Gerald Drahorad . Die Cr8consult d. Gerald Drahorad und ihre Partner sind berechtigt dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem
jeweiligen Fortschritt entsprechend abzurechnen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die AUMK oder einem ihrer Partner innerhalb von 10 Tagen (VALUTA) fällig.
Die Cr8consult d. Gerald Drahorad oder ihre Partner werden jeweils eine zum
Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung den Merdiatoren oder Mediatorinnen der Cr8consult d. Gerald Drahorad von dem Auftraggeber und/oder Konfliktparteien zusätzlich zu ersetzen.
Wird das Mediationsverfahren aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers und/oder Konfliktparteien liegen, nicht zu vereinbarten Terminen durchgeführt oder
aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Cr8consult d. Gerald Drahorad
oder einer ihrer Partner beendet, so behalten die Cr8consult d. Gerald Drahorad und die von ihr eingesetzten Mediatoren
oder Mediatorinnen den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Dies gilt auch für die zwischen der Cr8consult d. Gerald Drahorad und ihren Partnern mit dem Auftraggeber und/oder Konfliktparteien vereinbarten Terminen zur Durchführung des
Mediationsverfahrens. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Mediationsverfahren zu erwarten gewesen ist,
abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind in Höhe des vereinbarten Honorars für jene Leistungen, die die von der Cr8consult d. Gerald Drahorad eingesetzten Mediatoren oder Mediatorinnen bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht
erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen sind die Cr8consult d. Gerald
Drahorad und ihre Mediatoren und Mediatorinnen von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche
wird dadurch aber nicht berührt.
Elektronische Rechnungslegung
Die Cr8consult d. Gerald Drahorad und ihre Partner sind berechtigt, dem Auftraggeber
oder den Konfliktparteien Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber oder die Konfliktparteien erklären sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch
die Cr8consult d. Gerald Drahorad oder ihrer Partner ausdrücklich einverstanden.
Dauer des Vertrages
Ein Vertrag zur Durchführung eines Mediationsverfahrens endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Verfahrens.
Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Da die Mediation ein
freiwilliges Verfahren ist, kann diese jederzeit von den Vertragsparteien im Mediationsverfahren unter Angabe von Gründen beendet werden.
Schlussbestimmungen
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen
wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
Änderungen des Vertrages und dieser AGBs bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
In Verträgen wird grundsätzlich vereinbart, welches materielle Recht (österreichisches oder deutsches Recht) unter Ausschluss der Verweisungsnormen des
internationalen Privatrechts anwendbar sein soll. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Standorte der Mediatoren und Mediatorinnen der Cr8consult d. Gerald Drahorad .
Für den Fall von Streitigkeiten aus dem Vertrag zur Durchführung eines Mediationsverfahrens, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die
Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren oder Mediatorinnen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation beizuziehen.
Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder Wirtschaftsmediatorinnen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der
Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediationsverfahren, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren das im Vertrag vereinbarte
Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater oder rechtsberaterinnen,
können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts oder - Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge im Bereich der Webentwicklung und der Einrichtung/Erstellung von Online-Shops, die zwischen Cr8consult d. Gerald Drahorad und deren Kunden geschlossen werden.
1.2 Cr8consult d. Gerald Drahorad bietet ihren Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Website- und Softwareerstellung bzw. -entwicklung (einschließlich Wartung und Pflege). Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Cr8consult d. Gerald Drahorad und ihren Kunden.
1.3Die von Cr8consult d. Gerald Drahorad angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt).Sämtliche Preise und Honorare werden in Nettobeträgen ohne Umsatzsteuer angegeben.
1.4 Cr8consult d. Gerald Drahorad ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Cr8consult d. Gerald Drahorad bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Drittunternehmern erfolgt nicht, sofern für Cr8consult d. Gerald Drahorad ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Cr8consult d. Gerald Drahoradvorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Es wird darauf hingewiesen, dass Cr8consult d. Gerald Drahorad von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. Cr8consult d. Gerald Drahorad ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage das Geschäftsmodell des Kunden, die von Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Cr8consult d. Gerald Drahorad wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm mitgeteilten Informationen, Daten und Werke sowie die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
2.3 Der Kunde ist für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseite (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese Cr8consult d. Gerald Drahorad rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Cr8consult d. Gerald Drahorad nach seiner Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines AV-Vertrags erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Cr8consult d. Gerald Drahorad zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Cr8consult d. Gerald Drahorad gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann Cr8consult d. Gerald Drahorad dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
3. Website-Erstellung mit Hilfe agiler Methoden
3.1 Dieser Paragraph gilt für die Webseitenerstellung mit Hilfe agiler Methoden (ohne Lasten- und Pflichtenheft). Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden.
3.2 Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen zwischen Cr8consult d. Gerald Drahorad und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne vom §§ 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang (z.B. lediglich Erstellung bzw. Entwicklung von Teilbereichen einer Website oder aufwändige Programmierungen) kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
3.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Cr8consult d. Gerald Drahorad und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Cr8consult d. Gerald Drahorad zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Cr8consult d. Gerald Drahorad dar. Cr8consult d. Gerald Drahorad wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Cr8consult d. Gerald Drahorad und dem Kunden zustande.
3.4 Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per Email, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist Cr8consult d. Gerald Drahorad nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. Entwürfe seitens der Cr8consult d. Gerald Drahorad sind nur zur Ansicht des Kunden. Die Weitergabe ist nicht gestattet.
3.5 Das Angebot von Cr8consult d. Gerald Drahorad enthält in der Regel eine „Musterseite“ oder einen „Online-Gestaltungsvorschlag“, deren Format und Inhalte von Cr8consult d. Gerald Drahorad nach freiem Ermessen ausgewählt werden; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Sofern eine Einigung auf Grundlage der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ nicht möglich ist, kommt kein Vertrag zustande; der potenzielle Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags.“
3.6 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Cr8consult d. Gerald Drahorad den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
3.7 Voraussetzung für die Tätigkeit von Cr8consult d. Gerald Drahorad, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) Cr8consult d. Gerald Drahorad vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Cr8consult d. Gerald Drahorad dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
3.8 Nach Fertigstellung und Abnahme der Website und/oder einzelner Teile hiervon erhält der Kunde auf Wunsch von Cr8consult d. Gerald Drahorad sämtliche Grafiken und/oder Daten zum Download.
3.9 Die Vergütung für die Website-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
3.10 Cr8consult d. Gerald Drahorad übernimmt keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Website.
4. Webhosting und Domainregistrierung
4.0 MARKETING 2 UG bietet ihren Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Website-Erstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. Cr8consult d. Gerald Drahorad ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.
4.2 Sofern nichts anders vereinbart übernimmt Cr8consult d. Gerald Drahorad im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend.
4.3 Die Verfügbarkeit der von Cr8consult d. Gerald Drahorad zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von Cr8consult d. Gerald Drahorad nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, Technische Probleme etc.)
4.4 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer FESTEN IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von Cr8consult d. Gerald Drahorad zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.
4.6 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
4.7 Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von Cr8consult d. Gerald Drahorad in Anspruch, gilt ergänzend folgendes:
4.7.1 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Cr8consult d. Gerald Drahorad wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittlerin tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
4.7.2 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain ist nicht geschuldet.
4.7.3 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Cr8consult d. Gerald Drahorad wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.
5. Design im Printbereich
5.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen Cr8consult d. Gerald Drahorad und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufensterbeklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne vom § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
5.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Cr8consult d. Gerald Drahorad und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Cr8consult d. Gerald Drahorad zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Cr8consult d. Gerald Drahorad dar. Cr8consult d. Gerald Drahorad wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Cr8consult d. Gerald Drahorad 2 UG und dem Kunden zustande.
5.3 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist Cr8consult d. Gerald Drahorad nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet die Cr8consult d. Gerald Drahorad bei Designverträgen neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe der Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG); Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z. B. Word).
5.4 Sobald der Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Cr8consult d. Gerald Drahorad den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
5.5 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
5.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von Cr8consult d. Gerald Drahorad ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) Cr8consult d. Gerald Drahorad vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Cr8consult d. Gerald Drahorad gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Cr8consult d. Gerald Drahorad dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
5.7 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
6.1 Cr8consult d. Gerald Drahorad stellt seinen Kunden unter anderem die technische Unterstützung bei der Erstellung und / oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages und / oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.
6.2 Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt allein dem Kunden. Cr8consult d. Gerald Drahorad wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Cr8consult d. Gerald Drahorad nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
6.3 Neben der Erstellung Social-Media-Präsenz kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost Posting) vereinbart werden. Cr8consult d. Gerald Drahorad ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Details sind individualvertraglich zu regeln.
6.4 Cr8consult d. Gerald Drahorad ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich der Auftragsverarbeiter des Kunden.
7. Preise und Vergütung
Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen werden individualvertraglich festgelegt oder richten sich nach dem vom Kunden gebuchten Paket.
8. Abnahme
9.1 Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann die Cr8consult d. Gerald Drahorad verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Cr8consult d. Gerald Drahorad den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die die Cr8consult d. Gerald Drahorad dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
9. Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Cr8consult d. Gerald Drahorad. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch die Cr8consult d. Gerald Drahorad resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
10. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
10.1 MARKETING 2 UG räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein, wobei sich Umfang und Beschränkungen aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien ergibt. Eine Bearbeitung ist grundsätzlich nicht gestattet. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.
10.2 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erteilt der Kunde Cr8consult d. Gerald Drahorad ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Cr8consult d. Gerald Drahorad dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11. Vertraulichkeit
Cr8consult d. Gerald Drahorad wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Cr8consult d. Gerald Drahorad verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
13. Haftung / Freistellung
13.1 Die Haftung von Cr8consult d. Gerald Drahorad für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet Cr8consult d. Gerald Drahorad jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung der Cr8consult d. Gerald Drahorad für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
13.2 Der Kunde stellt Cr8consult d. Gerald Drahorad von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Cr8consult d. Gerald Drahorad aufgrund von Verstößen gegen diese AGB geltend gemacht werden. Alle weiteren Ansprüche bleiben vorbehalten.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Die zwischen Cr8consult d. Gerald Drahorad und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Cr8consult d. Gerald Drahorad als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
15.3 Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beauftragung von Webdesignern in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Abgabe, die im „Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten“ (KSVG) festgeschrieben ist. Diese ist vom Kunden selbstständig bei der Künstlersozialkasse zu melden. Auf Höhe und Umfang dieser Abgabe hat die Cr8consult d. Gerald Drahorad keinen Einfluss. Die Meldung und Bezahlung des Beitrags obliegt allein dem Kunden.
15.4 Cr8consult d. Gerald Drahorad ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist Cr8consult d. Gerald Drahorad berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hingewiesen